Stand: 5. Juli 2026

Mitwirkungs-Vereinbarung

Diese Vereinbarung regelt die freiwillige, unbezahlte Mitwirkung bei snaptosuit («Contributor-Programm»). Sie richtet sich an Personen, die sich – etwa neben Studium oder Beruf – verbindlich, aber ehrenamtlich einbringen möchten. Mit der Bewerbung bzw. Aufnahme akzeptiert die mitwirkende Person («Contributor») diese Bedingungen. Stand: 5. Juli 2026.

1. Freiwilliges Engagement, kein Arbeitsverhältnis

Die Mitwirkung erfolgt freiwillig und unentgeltlich. Es entsteht ausdrücklich KEIN Arbeits-, Auftrags- oder Anstellungsverhältnis und kein Anspruch auf Lohn, Entschädigung, Sozialleistungen, Ferien oder Spesen. Der Contributor unterliegt keiner arbeitsrechtlichen Weisungsgebundenheit; Umfang, Zeit und Ort der Mitwirkung werden einvernehmlich und flexibel abgestimmt. Beide Seiten können das Engagement jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden.

2. Verbindlichkeit im Rahmen des Vereinbarten

«Verbindlich» bedeutet, dass sich der Contributor und snaptosuit auf einen konkreten Beitrag, ein Zeitfenster und einen Umfang verständigen und beide Seiten sich bemühen, das Vereinbarte einzuhalten. Daraus entsteht jedoch keine einklagbare Leistungspflicht; die Mitwirkung bleibt ihrer Natur nach freiwillig.

3. Gegenleistung (nicht monetär)

Als Gegenleistung erhält der Contributor ideelle und immaterielle Vorteile, insbesondere: praktische Erfahrung und Lernmöglichkeiten, auf Wunsch eine Bestätigung bzw. Referenz über die Mitwirkung sowie – nach Ermessen von snaptosuit – Plattform-Credits oder andere nicht monetäre Vergünstigungen. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Gegenleistung besteht nicht.

4. Rechte an Arbeitsergebnissen (IP)

Sämtliche im Rahmen der Mitwirkung geschaffenen Arbeitsergebnisse (insbesondere Code, Designs, Texte, Konzepte, Grafiken) überträgt der Contributor – soweit gesetzlich zulässig und ohne zusätzliche Vergütung – ausschliesslich, weltweit, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt sowie übertragbar an snaptosuit; nicht übertragbare Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben vorbehalten. Der Contributor räumt snaptosuit das Recht ein, die Ergebnisse zu bearbeiten, zu verändern und weiterzuentwickeln, und sichert zu, dass die Ergebnisse frei von Rechten Dritter sind (keine fremden, nicht lizenzierten Inhalte).

5. Vertraulichkeit

Der Contributor behandelt alle nicht öffentlichen Informationen, die ihm im Rahmen der Mitwirkung zugänglich werden (insbesondere technische Details, Kundendaten, Geschäftszahlen, Roadmaps), streng vertraulich, nutzt sie ausschliesslich für die Mitwirkung und gibt sie nicht an Dritte weiter. Diese Pflicht besteht auch nach Ende der Mitwirkung fort. Zugänge und Daten werden bei Beendigung zurückgegeben bzw. gelöscht.

6. Datenschutz

Die Bearbeitung der Bewerbungs- und Kontaktdaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Die Daten werden ausschliesslich zur Abwicklung des Contributor-Programms bearbeitet und nicht ohne Einwilligung veröffentlicht.

7. Eigenverantwortung und Haftung

Der Contributor handelt eigenverantwortlich und ist selbst für allfällige steuerliche, sozialversicherungs- oder aufenthaltsrechtliche Folgen seiner Tätigkeit verantwortlich. snaptosuit haftet – ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – nicht für Schäden im Zusammenhang mit der freiwilligen Mitwirkung. Ein Versicherungsschutz durch snaptosuit besteht nicht.

8. Schlussbestimmungen

Wir können diese Vereinbarung mit Wirkung für die Zukunft anpassen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anbieter ist snaptosuit; Kontakt: team@snaptosuit.ch. Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen; ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters in der Schweiz. Zwingende Schutzbestimmungen zugunsten von Konsument:innen bleiben vorbehalten.

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